kann ich jetzt schon meine alte Staatsbürgerschaft beantragen und bekommen oder muss ich bis 27.06. warten bis das neue Gesetz in Kraft tritt?
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet. Die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ist bis dahin nicht zulässig, wenn sie dafür keine Genehmigung des Bundesverwaltungsamtes haben. (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_02_BB_Wie_geht_es/02_02_BB_Anleitung_node.html)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

