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Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Aus meiner Sicht macht der erste Bericht Mut, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und evidenzbasiert nachzujustieren, wo es nötig ist.
Beim Prozess der Entkriminalisierung wurde der Jugendschutz von Beginn an hoch priorisiert – die Evaluation belegt, dass dieser Ansatz erfolgreich war.