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Bisher haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden.
Da ausschließlich die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung an der HS Bund beanstandet wurden, bestehen aus Sicht des BMI an den Inhalten des Rahmenmodells und an dem Umfang der Lehrverpflichtung keine rechtlichen Zweifel
Ich leite sie gern an das zuständige Fachreferat im BMI weiter, damit Sie von dort eine Antwort bekommen
Sie bezieht sich inhaltlich auf einen Themenbereich, der bei meinem Kollegen Dr. Jens Brandenburg.
wenn jemand dreimal dieselbe Prüfung nicht besteht, dann sollte der oder die Betroffene sich vielleicht fragen, ob ein anderer Studiengang den eigenen Interessen mehr entspricht. Es ist also auch eine Motivation für Studierende sich fachlich neu zu orientieren.