Antwort 22.10.2024 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Sehr geehrte Frau H.,
Sehr geehrte Frau H.,
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden die verschiedenen Beträge nochmal überprüft und ggf. angepasst.