Sie sprechen mehrere Probleme an, die wir auch aus parlamentarischen Anhörungen und Gesprächen mit Beschäftigten im Gesundheitswesen kennen: die zunehmende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes für psychosoziale und psychiatrische Krisen, die Überlastung der Notfallstrukturen sowie die oftmals unzureichende Verzahnung zwischen Rettungsdienst, ambulanter Versorgung und psychiatrischen Hilfesystemen.
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Die von Ihnen beschriebene Fehlleitung psychiatrischer Notfallbilder mit Transportkosten in einer Größenordnung von 800 bis 1.600 Euro pro Einsatz, oft mehrfach wöchentlich pro Patient, ohne kausale therapeutische Intervention, ist ein Symptom eines jahrelang verschleppten Reformstaus.
Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.
Dort entscheiden Vertreter:innen von Kliniken, Krankenkassen und Ärzt:innen gemeinsam darüber, nicht der Bundestag.
Die Verantwortung für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich der Erstattung von Arzneimitteln nach § 34 SGB V, liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss. Mit Ihrer Frage können Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium oder auch an meine Kollegin Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Gesundheit, wenden.
Im Zusammenhang mit aktuellen Reformvorhaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung achten wir darauf, dass finanzielle Stabilität erreicht wird, ohne die Versorgungsstrukturen in der Psychotherapie zusätzlich zu belasten. Ziel ist eine verlässliche und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche.