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Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.
Außerdem würde ein Verbot nichts bringen, weil das Gedankengut ja nicht mit einem Verbot der Partei verschwindet. Die Wähler der AfD muss man vielmehr mit konkreten Lösungen wieder erreichen und zugleich die Nicht-Lösungen dieser Partei transparent machen.
Die demokratischen Grundwerte sind in unserer Verfassung, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist. Diese Werte gilt es zu verteidigen gegen die Feinde der Demokratie. Und deshalb muss die Verfassungstreue von Parteien, die bei Wahlen antreten zweifelsfrei geklärt sein.
Im Grundsatz ist jedoch genauso entscheidend, dass wir als CSU die AfD inhaltlich stellen, aber auch deutlich machen, wer am Ende die Entwicklung Bayerns sowie Deutschlands positiv vorantreibt und dies mit politischem Handeln unterlegt.