Antwort 17.12.2024 von Sonja Eichwede SPD
Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, einen internationalen Haftbefehl auszuführen. Dies ist allerdings eine Exekutivaufgabe, die den zuständigen Behörden und der Regierung obliegt.
Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, einen internationalen Haftbefehl auszuführen. Dies ist allerdings eine Exekutivaufgabe, die den zuständigen Behörden und der Regierung obliegt.
Den Vorwurf der Menschenrechtsverletzungen durch die aktuelle Asylpolitik teile ich gar nicht. Deutschland ist stattdessen ein vorbildliches Land.

Entscheidungen eines Rehabilitationsträgers können beim Bundesamt für soziale Sicherung angemahnt werden.