Frage von Sandra U. • 20.07.2024

Antwort von Kerstin Griese SPD • 17.01.2025
Entscheidungen eines Rehabilitationsträgers können beim Bundesamt für soziale Sicherung angemahnt werden.
Entscheidungen eines Rehabilitationsträgers können beim Bundesamt für soziale Sicherung angemahnt werden.
Seit dem Teilhabestärkungsgesetz sind alle Leistungserbringer zu geeignetem Gewaltschutz verpflichtet.
Unsere grüne Politik zielt auf eine freie und souveräne Ukraine, deren Bürger*innen selbstbestimmt in Frieden leben können.
Menschen, die auf der Flucht sind und humanitär schutzbedürftig sind, müssen auch Schutz finden. Gleichzeitig ist die irreguläre Migration eine enorme Herausforderung
Die Frage nach der Kriegsdienstverweigerung habe ich bereits vielfach auf Abgeordnetenwatch beantwortet.
Die institutionalisierte Sklaverei gehört weitgehend der Vergangenheit an, neokoloniale Ausbeutungsverhältnisse bestehen weiter welche wir bekämpfen.