Antwort 08.11.2021 von Marcus Optendrenk CDU
Im gleichen Zuge gilt die Reife auch dann bei der Ausübung des Wahlrechts (18 Jahre). Wenn man das ändern wollte, dann müsste man nach meiner Meinung auch das Jugendstrafrecht ändern.
Im gleichen Zuge gilt die Reife auch dann bei der Ausübung des Wahlrechts (18 Jahre). Wenn man das ändern wollte, dann müsste man nach meiner Meinung auch das Jugendstrafrecht ändern.
ich setze mich dafür ein, politische Bildungsangebote weiter auszubauen und dann auch für das Berliner Landesparlament das Wahlalter 16
Ich begrüße die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
(...) wir wollen in dieser Legislaturperiode eine Senkung für das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament und für den Deutschen Bundestag auf 16 Jahre senken.
Es ist langjährige und allseits akzeptierte Praxis, dass Änderungen des Wahlrechts einvernehmlich mit allen demokratischen Parteien besprochen werden.