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Zum Thema Duldungspflicht in der Bundeswehr. Diese ist im Soldatengesetz (Paragraf 17a Absatz 2) verankert und schreibt vor, dass Soldaten Impf- und Vorsorgemaßnahmen dulden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu gewährleisten und Infektionskrankheiten vorzubeugen.
Leider wurde mir schon wiederholt zugetragen, dass in den Sozialem Netzwerken behauptet werde, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland bereits mit Mitte 50 in Rente gehen könnten. Dies trifft nicht zu.
Wie beim Alkohol werden durch diese Altersgrenzen keinesfalls alle minderjährigen Konsument*innen vom Konsum abgehalten. Nun können aber die Präventionsarbeit und die Strafverfolgung auf einen viel kleineren Teil der Konsumierenden eingeschränkt und der gezielte Schutz von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum der Drogenpolitik gesetzt werden.