Antwort 21.11.2022 von Joachim Herrmann CSU
Anfrage zu Vorfall an der LMU München mit Schreckschusswaffe
Anfrage zu Vorfall an der LMU München mit Schreckschusswaffe
Bei einer Weitergabe an Andere behält sich die Schweiz vor, ihr Veto einzulegen.
ich möchte Sie bitten, sich mit dieser Frage an diejenigen Kolleginnen und Kollegen zu wenden, die sich mit der inneren Sicherheit Deutschlands befassen
In Hessen sind mir keine Regelungen bekannt.
Zentral bleibt aber, dass wir uns im Verbund mit unseren Alliierten bewegen. Das ist wichtiger als die Debatte um einzelne Waffensysteme.