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(...) Doch noch immer können ca. 85.000 Menschen in Deutschland – Personen mit einer Betreuung für alle Angelegenheiten und Personen im Maßregelvollzug aufgrund einer psychischer Krankheit – nicht zur Wahl gehen. In NRW und Schleswig-Holstein ist dieser Wahlrechtsausschluss schon verändert worden, es muss aber auch in den anderen Ländern gemacht werden. (...)
(...) Ich habe so viele Jugendliche erlebt, die sich intensiv und konstruktiv dafür interessieren, wie unsere Gesellschaft organisiert ist – und die daran teilhaben und selbige mitgestalten wollen – auch im politischen Raum, dass ich ein Wahlalter von 16 Jahren aus Überzeugung untertütze. (...)
(...) Auch wenn wir "ab Geburt" sagen, heißt das nicht, dass nun zweijährige Säuglinge wählen werden. Aber wir wollen kein fixes Alter benennnen, sondern die Hürde ich eben das eigenständige Antragen ins Wählerverzeichnis. (...)