Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Zurechnungszeit muss daher nicht separat beantragt werden.
Die Zurechnungszeit muss daher nicht separat beantragt werden.
Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, deren Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem Jahr 2001 begonnen hat und die nicht von dem Zuschlag profitieren, hiervon enttäuscht sind.
Ich verweise auf meine Antwort vom 1. Juli 2024: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/wann-hat-das-bmas-endlich-eine-antwort-zur-petition-abschlagsfreie-rente-ab-60-jahren-fuer-schwerbehinderte
Ich verweise auf meine Antwort vom 1. Juli 2024: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/wann-hat-das-bmas-endlich-eine-antwort-zur-petition-abschlagsfreie-rente-ab-60-jahren-fuer-schwerbehinderte