Antwort 29.05.2026 von Sepp Müller CDU
Wer mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnt und 45 Beitragsjahre geleistet hat, soll selbstverständlich weiterhin früher in Rente gehen können.
Wer mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnt und 45 Beitragsjahre geleistet hat, soll selbstverständlich weiterhin früher in Rente gehen können.
Es geht nicht um ein „Aufweichen“ der Kriterien, sondern um einen Zwischenschritt mit begrenzten Rechten, der den Prozess beschleunigen und die Ukraine in ihrer besonderen Kriegssituation unterstützen soll