Antwort 13.04.2022 von Andrea Lindholz CSU
Die aktuellen Entwicklungen rechtfertigen eine allgemeine Impflicht nicht.
Die aktuellen Entwicklungen rechtfertigen eine allgemeine Impflicht nicht.
Paxlovid ist nach meinem Verständnis kein Allheilmittel gegen eine Coronainfektion. Die Behandlung muss so früh wie möglich nach der Diagnose und dem Beginn der Symptome beginnen und eignet sich nur für Betroffene, die bei Behandlungsbeginn keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen.
In der vergangenen Wahlperiode hat unsere Justizministerin Lambrecht mit dem Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen den § 201a des Strafgesetzbuchs geändert.
Die Bundesregierung hat dabei das Existenzminimum aufwändig kleingerechnet, um eine Erhöhung zu verhindern.