Die Frage einer Wahl von Frau Brosius-Gersdorf stellt sich inzwischen nicht mehr, da sie ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Unabhängig davon hätte ich ihr auch bei einem erneuten Wahlgang nicht zugestimmt.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich bei der Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts um eine geheime Abstimmung handelt
Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Meine Antwort kann kurz ausfallen: Ja, ich werde in einem nächsten Wahlgang für Frau Brosius-Gersdorf stimmen. Ich halte sie für eine hervorragende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht mit einwandfreiem Werdegang und bester Qualifikation.
Wir Grüne machen uns weiterhin dafür stark, dass alle im Richterwahlausschuss gewählten Personen dem Bundestag auch zur Wahl vorgeschlagen werden.
Ich bin im Landtag von NRW als Sprecherin für Demokratie und Verfassungsschutz für Münster und Coesfeld tätig. Daher kann ich leider bei der Abstimmung im Bundestag nicht für Frau Brosius-Gersdorf abstimmen. Säße ich dort, würde ich es sofort tun!