Antwort 12.04.2022 von Marco Buschmann FDP
Zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten niedrigschwellige Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort.
Zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten niedrigschwellige Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort.
Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen.
Nicht die Freiheit ist begründungspflichtig, sondern ihre Einschränkung.
Unter anderem ist die Belastung im Gesundheitssystem neben den anhaltend hohen Inzidenzen auch dadurch erklärt, dass es aufgrund von Corona-Erkrankungen derzeit sehr hohe Personalausfälle gibt.