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Valentin Abel
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Frage von Alfons G. •

Wenn die Impflicht ab 60 kommen soll geht es bestimmt nur Stunden bis die ersten Klagen wegen Diskriminierung bei Bundesverfassungsgericht eingehen. Wie stehen sie dazu?

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Sehr geehrter Herr. G.,

bei so einem starken Grundrechtseingriff wie einer Impfpflicht, ob allgemein oder altersbedingt, müssen alle milderen Mittel zuerst ausgeschöpft werden. Das habe ich immer betont und ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen. In der jetzigen Lage wäre das mildeste Mittel eine Beratungspflicht zur Impfung gewesen und erst im zweiten Schritt – sofern bei entsprechender pandemischer Lage notwendig – eine altersbedingte Impfpflicht. Damit würde die Gefährdung vulnerabler Gruppen berücksichtigt werden ohne die individuelle Freiheit der Menschen zu sehr einzuschränken.

Leider stellte keiner der Anträge, über die letztendlich abgestimmt worden ist, diese Lösung dar. Der von mir beschriebene zweistufige Vorschlag stand nicht mehr zur Abstimmung. Es blieb somit keine akzeptable Lösung, der ich mit gutem Gewissen zustimmen konnte. Weder die Möglichkeit einer altersbedingten Impfpflicht ab 60 noch der generelle Ausschluss einer Impfpflicht haben mich überzeugt. Die Pandemie hat uns bereits mehrmals mit unvorhersehbaren Entwicklungen überrascht. Eine Situation, in der wir auf die Impfpflicht als letztes Mittel zurückgreifen müssen, können wir nicht komplett ausschließen. Aus diesem Grund habe ich bei allen vier Anträgen mit „Nein“ gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Abel

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