
Die Beachtung der Menschenrechte ist ein zentrales Anliegen unserer Politik.
Die Beachtung der Menschenrechte ist ein zentrales Anliegen unserer Politik.
Wer in Deutschland Schutz sucht und ein Bleiberecht erhält, muss unsere verfassungsmäßige Ordnung und die Gesetze respektieren. Menschen, die schwere Straftaten begehen, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär und zügig abgeschoben werden. Diesbezüglich haben wir bereits strengere Regeln eingeführt.
Ab dem 27. Juni tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich. Sie können ab dann eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.
Die Zeit des Warnens und des Verurteilens, des Abwiegelns und der Ankündigungen muss endlich vorbei sein.