Wie sie bereits schreiben, wird die Reform gegenläufige Effekte haben. Einerseits werden die Mehrstaatigkeit sowie Klarstellungen bei der Identitätsfeststellung und Erleichterungen bei Sprachanforderungen für Menschen über 67 Jahren die Verfahren erleichtern. Besonders die Abschaffung der oft aufwendigen Prüfungen von Ausnahmen zur Pflicht der Aufgabe der bestehenden Staatsangehörigkeit werden wichtige Kapazitäten freisetzen.
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Wir planen die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit, neben der erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit, zu legalisieren
mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich keine juristische Beratung zu einem Einzelfall anbieten kann und würde Sie bitten, Ihren Fall in der Einbürgerungsbehörde überprüfen zu lassen.
Wenn Sie die türkische Staatsbürgerschaft annehmen, nachdem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, so behalten Sie dann die deutsche Staatsangehörigkeit und sind somit Doppelstaatler.
Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.