Es ist fraglich, wie groß der Anteil der Menschen ist, die tatsächlich im falschen Körper geboren sind.
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Es ist fraglich, wie groß der Anteil der Menschen ist, die tatsächlich im falschen Körper geboren sind.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es nun ein erweitertes und bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot geben. Es soll verhindern, dass transgeschlechtliche Menschen gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden können.
Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet.