(...) Dass DIE LINKE Fiskalpakt und ESM nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch inhaltlich für völlig falsch hält, machen wir seit Monaten deutlich. Selbstverständlich geht es darum, die Ursachen der Finanzkrise zu bekämpfen. (...)
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(...) Ein Schnellverfahren war es nicht, mit dem der ESM im Bundestag beraten wurde. So wurde beispielsweise das ESM-Finanzierungsgesetz bereits am 29. (...) Der dauerhafte ESM soll Euro-Ländern im Krisenfall helfen um zu verhindern, dass die Notlage eines einzelnen Landes zu einer Notlage der gesamten Währungsunion wird. Im Gegensatz zu seinem Vorläufer, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), zahlen die Euro-Länder in den ESM tatsächlich Kapital ein und geben nicht nur Garantien aus. Das erhöht dessen Glaubwürdigkeit und soll ermöglichen, dass der ESM am Markt zu günstigen Konditionen Geld aufnehmen und den Zinsvorteil an die Länder in Not weiterreichen kann. Deutschlands Anteil am Eigenkapital des ESM beträgt 22 Milliarden Euro, dazu kommen Gewährleistungen in Höhe von 168 Milliarden Euro. Kredite werden vom ESM nur vergeben, wenn der Empfängerstaat Auflagen erfüllt und seine Schulden damit perspektivisch wieder tragen kann. (...) Ich bin der Überzeugung, dass der ESM ein wichtiger Baustein ist, um die Eurozone langfristig zu stabilisieren: er schafft verbindliche Regeln, die chaotische Einzelrettungen zum Höchstpreis verhindern. (...) Sowohl beim ESM als auch beim Fiskalpakt hat sich die Grüne Bundestagsfraktion für starke Parlamentsrechte eingesetzt. (...) Auch eine mögliche Erhöhung des Volumens des ESM oder eine Änderung der Hilfsinstrumente unterliegt der vorherigen Zustimmung des Plenums. (...)
(...) Ich habe großen Respekt vor der Bitte des Bundesverfassungsgerichts an den Bundespräsidenten, mit der Ausfertigung der Gesetze bis nach der Prüfung der Verfassungsbeschwerden zu warten. In der Sache bedeutet dies, dass der ESM nicht wie geplant zum 1. (...)
Sehr geehrter Herr Kriesel,
(...) Eine Kündigung des ESM ist in der Tat im Vertrag nicht vorgesehen. (...) Aber faktisch werden die Vertragsverpflichtungen gegen Staaten, die aus der Währungsunion austreten, nicht mehr durchsetzbar sein. (...)
(...) Derzeit kursieren verschiedene Meinungen darüber im Netz, ob ein Kündigungsrecht beim ESM bzw. (...) Der ESM ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Kündigung des ESM ist bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage völkerrechtlich möglich, selbst wenn keine Kündigungsklauseln in dem Vertrag enthalten sind. (...) Grundsätzlich muss man beim ESM zwischen Geberländern und Nehmerländern unterscheiden. (...)