
Sehr geehrter Herr Rieder,
Sehr geehrter Herr Rieder,
(...) Ehemalige Mitglieder des Bundestages erhalten meines Erachtens keine Mittel für ihre jeweilige Altersvorsorge. Es entsteht entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag nur ein Pensionsanspruch. Die Pension ist dann aber zu versteuern und wird erst ab einem bestimmten Alter ausgezahlt. (...)
Sehr geehrter Herr Rieder,
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD konnte sich nach der Bundestagswahl mit ihrer Forderung nach moderaten Steuererhöhungen für sehr Reiche und einer Vermögenssteuer leider nicht durchsetzen. Für diese Forderung gab es sowohl bei der Bundestagswahl selbst, als auch bei den Koalitionsverhandlungen keine Mehrheit. (...)
(...) Letzterer ist unabhängig davon, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorgehalten wird, sondern wird pro Haushalt erhoben. Insofern entspricht es der derzeitigen Rechtslage, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, sogar dann, wenn Sie weder die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender, noch deren Internetangebote nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. (...)
(...) Es bestünde dabei allerdings das Problem, dass über die dann deutlich höheren Kapitalerträge frei verfügt werden könnte - auch wenn sie nicht für die Altersvorsorge eingesetzt wird. Um eine tatsächliche Stärkung der privaten Altersvorsorge zu gewährleisten, müsste daher sichergestellt sein, dass die Rendite für die private Rente aufgewandt wird. Wenn dies der Fall ist, wäre die Erhöhung des Sparerpauschbetrags ein gangbarer Weg. (...)