Nach dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner erhält die Energiepreispauschale, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Rente der Alterssicherung der Landwirte hat
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die Energiepreispauschale (im Weiteren "EPP") von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen
Für Rentner ist damit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € im Dezember analog zur Energiepauschale vorgesehen. Auch für Sie dürfte dieser Fall greifen. Wie die genauen Modalitäten jedoch aussehen, bleibt abzuwarten,

vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage. Sollten noch Fragen ihrerseits bestehen, dann können Sie sich sehr gerne nochmal an mich wenden unter josip.juratovic@bundestag.de .
Die stark steigenden Energiepreise stellen viele Menschen, insbesondere mit Blick auf den Herbst und Winter, vor große finanzielle Herausforderungen
Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.