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Schon heute engagiert sich die Landwirtschaft stark für das Tierwohl. Für die allermeisten Landwirte ist die Unterstellung, sie hätten kein Interesse am Tierschutz nicht akzeptabel.
Wir setzen uns mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes gegen tierquälerische Praktiken ein und bleiben weiterhin an diesem wichtigen Thema dran.
Das neue Tierschutzgesetz soll medizin. Eingriffe ohne Betäubung und die Anbindehaltung von Rindern einschränken. Ein Langstreckentransportverbot wird geprüft.
Paragraf 13b im Tierschutzgesetz ermöglicht es den Bundesländern, Katzenschutzverordnungen zu beschließen
Meines Erachtens muss eine Überarbeitung unseres heute schon sehr guten Tierschutzgesetzes einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben.