Antwort 04.03.2024 von Gregor Gysi Die Linke
Es muss ein dringender Eigenbedarf sein, der von der Vermieterin oder dem Vermieter auch nachgewiesen werden muss. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Es muss ein dringender Eigenbedarf sein, der von der Vermieterin oder dem Vermieter auch nachgewiesen werden muss. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Der mir bekanntgewordene Gesetzentwurf ist auch durch die Aufnahme von Evaluierungsregelungen weiterhin für mich nicht zustimmungsfähig.
Unser Vorschlag als SPD ist es, die Schuldenbremse zu reformieren.
Sehr geehrter Herr Z.,