Frage von Mara J. • 16.09.2023

Antwort von Martin Distler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 30.09.2023
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Ich sehe es als Versäumnis der Regierungsfraktionen an, hier aus parteipolitischer Agenda heraus nicht auf die CDU zugegangen zu sein.
Wir als SPD vertrauen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes, der Teile der AfD bereits als Verdachtsfall eingestuft hat.
Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Zum Schutz der Demokratie müssen wir daran arbeiten, menschen- und verfassungsfeindliche Ideologien zurückzudrängen.