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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.

Ob dafür ein Selbstbestimmungsgesetz, für das die zuständigen Bundesminister gerade die Eckpunkte vorgelegt haben, nötig ist, erscheint uns als Union fraglich.


Die Praxis basierend auf dem geltenden Recht kann von der Politik nicht einfach so geändert werden. Denn dafür müssen Gesetze geändert werden, deswegen ist eine Übergangslösung wohl sehr unwahrscheinlich.

Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen.