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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Ich gehe momentan davon aus, dass bereits im kommenden Jahr das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft treten kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Ob dafür ein Selbstbestimmungsgesetz, für das die zuständigen Bundesminister gerade die Eckpunkte vorgelegt haben, nötig ist, erscheint uns als Union fraglich.