Frage von Wolfgang A. • 17.01.2023
Antwort von Stephan Brandner AfD • 29.01.2023
Zu begründen ist dies mit dem bekannten Marsch durch die Institutionen
Zu begründen ist dies mit dem bekannten Marsch durch die Institutionen
Ich habe diese Frage beantwortet, doch der Inhalt entsprach nicht den Richtlinien von Abgeordnetenwatch, so dass meine Erklärung nicht veröffentlicht wurde.
Bündnis 90/Die Grünen setzt sich seit langem dafür ein, unabhängige Studien zur Überprüfung verfassungsfeindlicher Einstellungen in Sicherheitsbehörden durchzuführen
Ja.
Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.