Frage von Lara G. • 16.09.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 16.09.2023
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.
Noch ist die gesetzliche Regelung nicht getroffen, aber das Innenministerium arbeitet daran, dies in einem Migrationspaket zu regeln
Auf meine Initiative hin, haben wir alle Beteiligten an einen Tisch geholt und erreicht, dass die Karpfen- und Angelteichanlage Gröningsgarten eine Perspektive hat
Herr Dr. Buschmann plant mit der Reformierung des Unterhaltsrecht dieses an moderne Lebensmodelle anzupassen.