Frage von Manfred B. • 24.07.2025

Antwort von Henri Schmidt CDU • 24.07.2025
Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht ist kein Routineakt, sondern ein zentraler Moment parlamentarischer Verantwortung.
Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht ist kein Routineakt, sondern ein zentraler Moment parlamentarischer Verantwortung.
Die kurzfristige Absetzung der Wahl über die Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht war ein außergewöhnlicher, aber notwendiger Schritt.
Eine Richterin am Bundesverfassungsgericht muss nicht nur juristisch hervorragend qualifiziert sein, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung genießen.