Antwort 19.09.2021 von Michael Wassmann Die PARTEI
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.

die Frage lässt sich kurz beantworten.
dieBasis würde den Schwarm durch Konsensierung entscheiden lassen, allerdings dann mit allen zur Verfügung stehenden Pro- und Contra-Informationen.
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Geduld. Ihre Frage kann ich mit NEIN beantworten.