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(...) Natürlich sind Eltern mit psychischer Erkrankung keineswegs grundsätzlich ungeeignete Eltern. Ihnen steht aber – wie allen Eltern – ein Recht auf Hilfe zur Erziehung zu. (...)
Die Aufsicht über die Jugendämter hat das Landesjugendamt, welches dem Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport unterstellt ist
(...) Ich teile ausdrücklich Ihre Einschätzung, dass Eltern oder Elternteile mit psychischen Erkrankungen keinesfalls immer ungeeigneten Eltern sind. (...)
(...) Sie können davon ausgehen kein Kind wird leichtfertig aus seiner Familie entrissen. (...)
(...) Die Beantragung einer solchen Leistung setzt ja immer zwei Dinge voraus: Zum einen, dass es
dafür überhaupt so etwas wie ein staatliches Programm oder Förderung gibt. (...)