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Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Für meinen Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg darf ich Sie auf den Versorgungsbericht des Landes Baden-Württemberg für die 17. Legislaturperiode verweisen
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rente und Hinzuverdienstgrenze.
. Die Aussage, ich würde mich nicht schützend vor sie stellen, ist falsch. Als VdK arbeiten wir kontinuierlich daran, das Personal zu verstärken.