Antwort 01.08.2006 von Klaus Wowereit SPD
Sehr geehrte Frau Springer,
Sehr geehrte Frau Springer,

Sehr geehrter Herr Morgenstern,
1. grundsätzlich ist das Schild "nur für Anwohner" nicht zulässig. Der Investor hat u. a. die Auflage bekommen, einen öffentlichen Spielplatz zu errichten, damit können auch Ihre Kinder dort spielen.
Sehr geehrter Herr Ropte,
Sehr geehrter Herr Adrian Schulze,
Sehr geehrter Herr Kruse,
zu ihren Fragen:
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zu 1.) Die Umgestaltung des Schendelparks ist zwar nur eine relative kleine, aber sehr wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes am Rande der östlichen Spandauer Vorstadt.