
Abschließend zu Ihrer Frage der Klage: selbstverständlich steht Ihnen auch der Rechtsweg offen. Dazu kann und darf ich Sie allerdings nicht beraten. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei einer spezialisierten Anwaltskanzler beraten zu lassen.
Abschließend zu Ihrer Frage der Klage: selbstverständlich steht Ihnen auch der Rechtsweg offen. Dazu kann und darf ich Sie allerdings nicht beraten. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei einer spezialisierten Anwaltskanzler beraten zu lassen.
wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
Noch ist die gesetzliche Regelung nicht getroffen, aber das Innenministerium arbeitet daran, dies in einem Migrationspaket zu regeln
Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt.
Bitte lassen Sie daher nochmals prüfen, ob eine gewisse Härte beim Spracherwerb Ihrer Ehefrau in Afghanistan vorliegt.
Es gibt verschiedene Ausnahmen, z.B. wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar ist.