
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Bei der Neuausschreibung der Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund werden Hinweise des Bundeskartellamts selbstverständlich berücksichtigt, auch die aus der Sektoruntersuchung von 2009.


Werbeträger und Fahrgastunterstand bilden zudem eine bauliche Einheit und es wäre mit Blick auf die logistischen Anforderungen nicht sinnvoll, einen Teil der Fahrgastunterstände zusammen mit den Werberechten als Konzession und einen anderen Teil ohne Werbeträger als Beschaffung zu vergeben.

Gleichzeitig ist es unser Ziel, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und sie über unsere politischen Inhalte zu informieren.

Nein, ich kann mir sogar vorstellen, die Anzahl digitaler Werbeanlagen angemessen zu erweitern, wenn im Gegenzug dadurch die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Raum insgesamt reduziert werden kann