Antwort 06.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.

Dabei war die Fahrtkostenübernahme im Gegensatz zu seinerzeitigen Meldungen kein Thema.
Sie müssen überhaupt keine Angst haben.
Es gibt noch keine Einigung zum LRV. Was aber grundsätzlich nicht erfolgt ist, ist Menschen mit Behinderung in den Prozess der letzten 1,5 Jahre aktiv einzubinden.