Frage von Pascal B. • 18.10.2023

Antwort von Bettina Stark-Watzinger FDP • 20.11.2023
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
Eine Überregulierung und Detailsteuerung der Hochschulen, wie sie durch die jüngste Novelle des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen wurde, sehe ich kritisch. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandortes
innovative, zukunftsorientierte digitale Transformation; Zukunftslabore, u.a. die Forschung Pflege und Robotik. Biologisierung der chemischen Industrie.