Es ist bedauerlich, dass im aktuellen Gesetz Forschende mit diesem Aufenthaltstitel nicht von den verkürzten Fristen profitieren können, was die Attraktivität Deutschlands für internationale Forschende beeinträchtigen könnte.
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Die Vorwürfe des Wissenschaftsbetrugs an der Universität Leipzig sind alarmierend und untergraben natürlich das Vertrauen in unser Bildungssystem und die wissenschaftliche Integrität.
Die Regelungen im Hochschulgesetz sind klar und die Hochschulen haben die Pflicht, das Gesetz einzuhalten.
Gemäß dem Grundsatz der Hochschulfreiheit und der Eigenverantwortung der sächsischen Hochschulen für ihre Belange ist es die Aufgabe des Rektors der Universität Leipzig sowie der zuständigen Hochschulgremien und Kommissionen, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen und diese im Interesse der Glaubwürdigkeit und der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der akademischen Ausbildung lückenlos zu überprüfen und aufzuklären
Die Ausgestaltung erfolgte und erfolgt unter Miteinbeziehung der anerkannten Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, welche die Gelegenheit erhalten haben, eine Stellungnahme abzugeben. Geäußert haben sich u. a. der dbb und Tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Bundeswehrverband.