das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.
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Antwort 28.02.2023 von Reinhard Houben FDP
Antwort 27.02.2023 von Johann Saathoff SPD
Vor allem fehlen noch die Ergebnisse der aktuell laufenden Tarifverhandlungen, die ja dann wohl voraussichtlich auch für die Beamten übernommen werden sollen.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) vom 12.07.2022?
Antwort 14.09.2022 von Jörn Schepelmann CDU
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt. Allerdings sehen bereits Gesetze und Gesetzesentwürfe in Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern in Teilen vergleichbare Regelungen vor.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) vom 12.07.2022?
Antwort ausstehend von Ulf Thiele CDU
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) vom 12.07.2022?
Antwort ausstehend von Dörte Liebetruth SPD
Antwort ausstehend von Jörg Bode FDP