Antwort 13.08.2024 von Tanja Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Es ist noch unklar, ob die Familienstartzeit bis zur Wahl umgesetzt werden kann. Wir werden auch im nächsten Bundestag für die zügige Umsetzung eintreten.
Der Referentenentwurf seitens des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor. Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich für den Start der Familienstartzeit ein.
Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist ein sehr komplexer Prozess, welcher durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird.