Antwort 14.11.2024 von Bernd Rützel SPD
Denn was dem einen Arbeitnehmer nützt, ist zum Schaden des anderen Arbeitnehmers, der dann an dessen Stelle eine Kündigung erhält.
Denn was dem einen Arbeitnehmer nützt, ist zum Schaden des anderen Arbeitnehmers, der dann an dessen Stelle eine Kündigung erhält.
Die Personalverordnung mit Angaben zu den unterschiedlichen Professionen, die in Kitas eingesetzt werden können, finden Sie hier: https://www.kita.nrw.de/neue-personalverordnung
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.
Mit dem von Ihnen angesprochenen Thema war ich - als Fachsprecherin für Stadtentwicklung, Wohnen, Verkehr und Sport - bisher nicht befasst. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, was die Grünen tun.