
Auch Beschäftigte in Kirchen, Diakonie und Caritas sollten streiken dürfen.
Auch Beschäftigte in Kirchen, Diakonie und Caritas sollten streiken dürfen.
Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Durchsetzung ihres Wunsches nach einer ortsflexiblen Erbringung ihrer Arbeitsleistung zu erleichtern
Obwohl es in mehreren Bereichen der evangelischen Kirche und diakonischer Werke Verbesserungen der Arbeitsrechte für die Beschäftigten gibt, wie beispielweise die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts im Jahr 2022, gehen die getroffenen Maßnahmen nicht weit genug. Aus diesem Grund unterstütze ich die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht gewährleistet faire Arbeitsbedingungen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und fördert soziale Stabilität.
... in Deutschland kann schon jetzt jede Frau bei PMS- oder Menstruationsbeschwerden 1-3 Tage der Arbeit fernbleiben.