
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.

welche Gefahren aus politisch motivierten Straftaten bekannt sind, habe ich kürzlich bei der Vorstellung der Statistik zur politisch motivierte Kriminalität (PMK) erläutert und dabei klar gestellt: Wir müssen allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt entgegentreten.
Die zu Grunde liegende Entscheidung des Präsidiums reihte sich in mehrere fragwürdige Entscheidungen dieses ein


Die Existenz verschiedener Strömungen innerhalb der Partei bedeutet nicht, dass wir als Partei deren Positionen eins zu eins übernehmen oder immer uneingeschränkt teilen.