Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es gerade noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess.
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Die Staatsangehörigkeitsreform sollte zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten würden, bereits umgesetzt sein, sodass Sie davon profitieren und zwei Pässe haben können
Sobald der parlamentarische Prozess abgeschlossen und das Gesetz ausgefertigt ist, können Sie sich auf einfacherem Wege für die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bisher bereits möglich: Für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen (wie bspw. der Iran).
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Dieses Hindernis möchten wir durch unsere Gesetzesnovelle ändern und grundsätzlich den Besitz von mehreren Staatsangehörigkeiten zulassen, ohne Erfordernis einer Genehmigung