Antwort 24.03.2014 von Gabriele Lösekrug-Möller SPD
(...) Es würde auch nicht meiner Auffassung entsprechen, denn Sanktionen und Strafen sind verschiedene Dinge. (...)
(...) Es würde auch nicht meiner Auffassung entsprechen, denn Sanktionen und Strafen sind verschiedene Dinge. (...)
Sehr geehrte Frau Lehmann,
(...) Daneben gibt es natürlich auch Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachkommen können. Ein Grundeinkommen würde Räume jenseits der Erwerbsarbeit öffnen und vielen mehr Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. (...)
(...) Der Nachzahlungsbetrag (die auf einmal überwiesene Mütterrente bzw. der Mehrbetrag in einer Zahlung für mehrere Monate) kann auf Antrag an das Vollstreckungsgericht von der Pfändung befreit werden (nach § 850k Absatz 4 Zivilprozessordnung (ZPO)). (...)