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Sicherlich wird es auch eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses mit geladenen externen Sachverständigen geben. Die Expertise der Sachverständigen werden wir selbstverständlich in unsere Meinungsbildung und letztlich in unser Abstimmungsverhalten einfließen lassen.
Seit vielen Jahren setze ich mich für die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes ein.
Ich unterstütze das Vorhaben, das veraltete und diskriminierende Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.
Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen eine einfache und würdevolle Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen.