
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.
Das Führungszeugnis erfasst weder eine Chronologie des eigenen Namens noch etwa des Wohnortes. Insofern ergeben sich für die schon bisher auf Grundlage des TSG mögliche Änderung des Geschlechtseintrags keine Besonderheiten zu anderen Anlässen einer Namensänderung
Die Beratungen zu dem Selbstbestimmungsgesetz stehen im Deutschen Bundestag noch bevor