Antwort 18.10.2023 von Daniel Hagemeier   CDU
Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an.
Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an.
Uns ist nicht bekannt, dass schwerbehinderte Beamte aus der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen sind.
Aus persönlichen Erfahrungen ist es mir nicht bekannt, dass schwerbehinderte Beamten aus der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen sind.
Genau wie bereits in der Antwort unten erwähnt konnten wir nur die pauschale Beihilfe für neu in den Dienst zu nehmende Personen verhandeln.