
Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.
Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.
Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Bevor der Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess fließen kann, bedarf es zunächst eines Kabinettsbeschlusses; dieser liegt uns derzeit noch nicht vor.
Termin-Wartezeiten, Intransparenz und zu lange Verwaltungsverfahren sind wesentliche Hindernisse auf dem Weg zur Einbürgerung – manche Menschen lassen sich dadurch davon abhalten, ihren Antrag auf Einbürgerung überhaupt zu stellen.
Über den genauen Zeitpunkt, wann das Gesetz dann in Kraft treten wird, kann ich Ihnen heute keine verlässliche Auskunft geben, da es von zu vielen Faktoren abhängt