Das Bundeskabinett hat aber mittlerweile bereits eine Einigung erzielen und einen Gesetzesentwurf beschließen können. Insofern wird die Erneuerung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah endgültig verabschiedet und im Anschluss in Kraft treten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.09.2023 von Julia Höller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.05.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD
Für Beamt:innen sind aktuell keine gesonderten Regeln geplant - diese sind auch nicht notwendig. Zudem gibt es, wie beispielsweise von meinem bayerischen SPD-Kollegen Arif Tasdelen erfragt, bereits jetzt Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im öffentlichen Dienst [...].
Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell rechnen wir damit, dass der Deutsche Bundestag das neue Staatsbürgerschaftsrecht im Herbst verabschieden wird
Antwort 16.06.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP
Richtig ist, dass die Härtefallregelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr 3 StAG n.F. verschärft wird
Antwort 15.05.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Der Plan ist weiterhin zeitnah einen Entwurf ins Kabinett zu bringen.