Antwort 13.01.2023 von Bärbel Kofler SPD
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
Investition in Erneuerbare Energien sind ein wichtiger Schritt aus der Energiekrise. I
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Ich bin in jedem Fall der Auffassung, dass für die Nutzer und Nutzerinnen von Nachtspeicherheizungen schnell Sonderregelungen beschlossen werden müssen, da in der Tat die Strompreisbremse hier nicht greift.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt.