
Eine Finanzierung aus den für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehenen Mitteln ist nicht mehr möglich. Zweifelsohne muss die Bundesregierung aber handeln.
Eine Finanzierung aus den für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehenen Mitteln ist nicht mehr möglich. Zweifelsohne muss die Bundesregierung aber handeln.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Bundeshaushalt 2023 festgestellt, dass eine Umwidmung dieser Gelder gegen die Regeln der geltenden Schuldenbremse verstößt.
Im Bundeshaushalt 2024 stehen zusätzliche 52 Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid bereit.
Nein.
Viel zu wenig ist diesbezüglich passiert. Die Bundesregierung hat es sogar noch fertiggebracht, die Haushaltsmittel für die Gesundheitsforschung um mehr als 50 Millionen Euro zu reduzieren.