(...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Gustl Mollath einen Verstoß gegen Grundrechte bestätigt. Man kann nach der über siebenjährigen Unterbringung eines Bürgers aufgrund eines fehlerhaften Urteils nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. (...)
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Antwort 10.10.2013 von Martin Burkert SPD
Antwort 30.01.2013 von Günter Gloser SPD
(...) Der Fall Mollath ist eine innerbayerische Angelegenheit. Hier sind die bayerischen Justizbehörden und zuvorderst die Justizministerin des Freistaates Bayern gefordert, eventuelle Missstände die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, aufzuklären, Konsequenzen zu ziehen und gegebenenfalls Wiedergutmachung zu leisten. (...)
Antwort 22.01.2013 von Christian Schmidt CSU
(...) Auf die Frage, was ich in der Angelegenheit Mollath beitragen kann, antworte ich wie folgt: Ich kann in dieser Angelegenheit gar nichts beitragen. Die Begutachtung der psychischen Verfassung von Herrn Mollath ist allein eine Aufgabe, die von der Justiz zu betreiben ist. (...)
Antwort ausstehend von Stefan Müller CSU
Antwort ausstehend von Harald Weinberg Die Linke
Antwort 31.01.2013 von Anette Kramme SPD
Sehr geehrter Herr Vetter,