Antwort 19.12.2022 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Ich bin in jedem Fall der Auffassung, dass für die Nutzer und Nutzerinnen von Nachtspeicherheizungen schnell Sonderregelungen beschlossen werden müssen, da in der Tat die Strompreisbremse hier nicht greift.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt.
Die Bundesregierung setzt alles daran, die Kosten für Strom, Gas und andere Energieträger zu reduzieren. Ursache ist nicht der Euro. Der Euro ist ein Erfolg.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.